Evangelische Kirchengemeinde Setterich-Siersdorf stellt bei Gemeindeversammlung Zukunftsperspektiven vor

Presbyterium prüft neue Wege der Finanzierung zum Betrieb der Immobilien - Familienzentrum nicht von den Überlegungen betroffen

Die Evangelische Kirchengemeinde Setterich-Siersdorf hat am 2. November 2014 eine Gemeindeversammlung abgehalten, bei der das Presbyterium die Gemeindeglieder über die Zukunftsperspektiven der Gemeinde informierte. In der Gnadenkirche in Baesweiler-Setterich teilte das Leitungsgremium mit, dass die Immobilien der Gemeinde auf absehbare Zeit nicht mehr mit Kirchensteuermitteln allein zu betreiben sein werden. Schließungen oder Verkäufe - und sogar die Aufgabe des Standortes Siersdorf - sind auf Dauer nicht ausgeschlossen. Das Presbyterium prüft derzeit neue Wege der Finanzierung, die den Betrieb der Immobilien sichern können.

Schwierige Aufgabe für das Presbyterium

Sämtliche Überlegungen geschehen in enger Absprache mit dem Kirchenkreis Aachen. Jegliche Entscheidungen über Änderungen im Gebäudebestand, auch Umnutzungen oder Kirchenentwidmungen kann die Gemeinde nur mit Genehmigungen des Kirchenkreis Aachen und/oder der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) treffen. Andererseits steht auch die Genehmigung der jährlichen Haushalte unter Aufsicht des Kirchenkreises Aachen. Das Presbyterium steht somit vor der schwierigen Aufgabe, einerseits einen gesunden Haushalt zu erstellen, andererseits geeignete Räumlichkeiten für die Arbeit(en) der Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Gewichtiges Erbe

Die Gemeinde hält derzeit einen Gebäudebestand vor, dessen Größe nach den Richtlinien der EKiR um das drei- bis vierfache über den empfohlenen Richtwerten liegt. Die Anzahl und Größe der Immobilien (Gnadenkirche und Gemeindehaus in Setterich sowie Erlöserkirche mit Gemeindesaal in Siersdorf) wurden im wesentlichen in der 50er Jahren geschaffen, als die Gemeinde 3500 Gemeindeglieder zählte und Perspektiven auf weitere 1000 weitere Gemeindeglieder entwickelte. Ursächlich für die damalige Gründung der Gemeinde, Größe und Perspektiven war der florierende Bergbau. Mit der Schließung der Zechen setzte eine Abwanderungsbewegung ein, die bis heute nicht gestoppt werden konnte und wesentlich die derzeitige Finanzlage herbeiführte.

Rücklagen für Immobilienerhalt gesetzlich vorgeschrieben

Die Gesetzeslage der EKiR sieht seit etwa drei Jahren die Bildung von Werterhaltungs- und Sanierungsrücklagen in Höhe von 1 Prozent (für Kirchen) bis 2 Prozent (für Gemeindezentren und andere Gebäude) der kirchlichen Immobilien vor, deren Bereitstellung bei dem derzeitigen Gebäudebestand nicht aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden kann. In einigen Jahren wird somit für die Evangelische Kirchengemeinde Setterich-Siersdorf die Situation eintreten, dass sämtliche Rücklagen der Gemeinde in entsprechenden Positionen festgelegt sein werden und für die laufende Gemeindearbeit nicht zur Verfügung stehen. 

Familienzentrum von den Überlegungen nicht betroffen

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit des Familienzentrums nicht von den geplanten Überlegungen betroffen sein wird. Im Prinzip bildet der Haushalt des Familienzentrums einen so genannten „durchlaufenden Posten“, der sich selbst trägt.
Insofern die eventuell zu treffenden Maßnahmen Stellenabbauten erfordern, sind keine Kündigungen vorgesehen. Eventuelle Maßnahmen können nach derzeitigem Sachstand im Rahmen von planbaren Abgängen getroffen werden. Um für die Gemeindearbeit zukunftsfähige Perspektiven zu erarbeiten, werden derzeit mit mehreren Gemeinden des Nordkreises Gespräche über stärkere Kooperation geführt.

Pressemitteilung der Ev. Kirchengemeinde Setterich-Siersdorf